Für Wiederverkäufer: Nicht verkaufte Goldplaketten müssen bis spätestens am Freitag, 3. März 2023, an die Geschäftsstelle des VBF zurückgebracht werden.
Die Goldplaketten, welche bis zu diesem Datum nicht bei der Geschäftsstelle sind, müssen Sie bezahlen. Es werden keine Ausnahmen gemacht!
Für Wiederverkäufer: Nicht verkaufte Silberplaketten müssen bis spätestens am Freitag, 3. März 2023, an die Geschäftsstelle des VBF zurückgebracht werden.
Die Silberplaketten, welche bis zu diesem Datum nicht bei der Geschäftsstelle sind, müssen Sie bezahlen. Es werden keine Ausnahmen gemacht!
Für Wiederverkäufer: Nicht verkaufte Bronzeplaketten müssen bis spätestens am Freitag, 3. März 2023, an die Geschäftsstelle des VBF zurückgebracht werden.
Die Bronzeplaketten, welche bis zu diesem Datum nicht bei der Geschäftsstelle sind, müssen Sie bezahlen. Es werden keine Ausnahmen gemacht!